Energie sparen mit dem eigenem Haus
Die DOGEWO21, plant und baut für Sie Ihr „Energiesparhaus“, auch nach den aktuellen „KFW-Förderbestimmungen".
Das Energiesparhaus
Da mittlerweile auch Fachleute kaum mehr Überblick über die aktuellen gesetzlichen Bestimmungen zur Energieeinsparung beim Neubau behalten, sind private Eigenheimbauer oder Käufer von Einfamilienhäusern mit den unterschiedlichen Begriffen überfordert, die für das Energiesparen beim Bauen Verwendung finden.
Das „Energiesparhaus“ ist kein per Gesetz oder Verordnung geschützter Begriff. Es gibt daher keine technische Regel oder Anforderung, die ein Haus zu einem Energiesparhaus macht.
Ähnlich war es in der Vergangenheit mit dem Begriff „Niedrigenergiehaus“.
Es ist daher zunächst zu Unterscheiden zwischen aktuellen technischen Anforderungen, die vom Gesetzgeber für den Neubau oder auch für bestehenden Gebäude festgelegt werden, sowie besonderen Finanzierungsanreizen durch öffentliche Baudarlehen oder Darlehen der kfw -Bank, die mit der Einhaltung gesondert festgelegter Energiekennwerte verbunden sind.
Die für alle Bauherren geltenden wesentlichen gesetzlichen Bestimmungen zum Energieverbrauch von Neubauten sind:
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Die Energieeinsparverordnung EnEV Stand 1.10.2009
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Das Erneuerbare Energien Wärmegesetz EEWG Stand 1.01.2009
Aufgrund der Überarbeitung von Anforderungen dieser Gesetze gelten für Neubauten, deren Bauantragsdatum in den Vorjahren liegt, die Bestimmungen der EnEV aus dem jeweilig geltenden Jahr, z.B. EnEV 2007.
Die Kennwerte, die in komplexen Berechnungsvorgängen für jedes Gebäude individuell ermittelt werden, bestehen im Wesentlichen aus dem:
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Endenergiebedarf
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Primärenergiebedarf
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Transmissionswärmeverlust
Diese sind theoretische Werte für einen vergleichbaren Energieverbrauch zur Beheizung, zur Warmwasserbereitung und zur Deckung von Wärmeverlusten aus der Lüftung des Gebäudes.
Zum Nachweis der Einhaltung des EEWG wird zusätzlich ermittelt, welcher Energieanteil aus Erneuerbaren Energien, z.B. Sonnenenergie, stammt. Andernfalls sind Abminderungen der zulässigen Grenzwerte für den Energieverbrauch nachzuweisen.
Da auch die vorgeschriebenen Grenzwerte Gebäudeabhängig sind und im Nachweisverfahren ermittelt werden, ist der Energieausweis des Sachverständigen für alle Gebäude vorgeschrieben. Hier wird dargestellt, welche Grenzwerte für das spezielle Gebäude eingehalten werden müssen und welche Werte mit der geplanten Bauweise erreicht werden.
Bei der Ermittlung dieser Werte werden die Dämmwerte der Baustoffe, aber auch die Anlagentechnik von Heizungsanlagen, die Verteilung der Wärme im Gebäude und die Warmwasserbereitung berücksichtigt.
Über die gesetzlichen Bestimmungen hinaus werden bei der Gewährung von öffentlichen Baudarlehen der Wohnungsbauförderanstalt (WfA) erhöhte Anforderungen gestellt, die sich an den Anforderungen der staatlichen kfw- Bank für die Förderung von „Energiesparhäusern“ orientieren.
In diesen Förderbestimmungen werden Abminderungen der errechneten Grenzwerte aus dem Energieausweis und zusätzlich die Unterschreitung absoluter Kennwerte (Primärenergiebedarf je m²) gefordert.
Diese Abminderungen sind stufenweise nach den verschiedenen Förderprogrammen gestaffelt.
Im Neubau von Einfamilienhäusern werden überwiegend die Anforderungen der Energiesparhaus 70 ( max. 70% des Grenzwertes und Primärenergiebedarf unter 60 kWh je m²) und Energiesparhaus 55 (max. 55% des Grenzwertes und Primärenergiebedarf unter 40 kWh je m²) – Standards, noch bezogen auf die EnEV 2007, mit überschaubarem Aufwand erreicht. Diese Programme gelten bis Ende 2009.
Aufgrund der Anpassung an die gesetzlichen Vorgaben ändern sich leider künftig die Bezeichnungen dieser Förderprogramme.
Ebenso aus der Fördersystematik der kfw- Bank stammen die Begriffe „Passivhaus“ und „Nullenergiehaus“.
Weitere Bezeichnungen für Energiesparhäuser im weitesten Sinne werden von einem theoretisch umgerechneten Ölverbrauch, analog zum PKW, je m² Wohnfläche abgeleitet, wie z.B. das 3Liter Haus (Primärenergiebedarf unter 34 kWh je m²) als Forschungsprojekt der Fraunhofer Gesellschaft.
Wie man sieht versteckt sich hinter dem Thema Energiesparhaus eine große Bandbreite an Ingenieurwissen und technischen Regelwerken, die für den Laien oft unverständlich sind.
Wie wir beraten:
In unseren Beratungsgesprächen vor dem Kauf und dem Bau eines Wohnhauses legen wir großen Wert auf die individuellen Bedürfnisse der künftigen Bewohner.
Neben der Grundrissplanung des Hauses werden auch die technischen Anlagen für die Beheizung, die Warmwasserversorgung und auf Wunsch auch Lüftung des Hauses mit den verschiedenen Möglichkeiten erläutert.
Hierbei werden auch die Finanzierungsmöglichkeiten aus aktuellen Förderprogrammen vorgestellt, wenn diese für die Finanzierungsplanung interessant sein sollten.
Dass die von uns angebotenen Wohnhäuser im Ausstattungsstandard den gesetzlichen Anforderungen entsprechen, ist selbstverständlich.
Zur Energieeinsparung, aber auch zur Steigerung des Wohnkomforts, verfügen wir über umfangreiche Erfahrungen in der Planung und im Bau von alternativen Wärmeerzeugungs- und Lüftungsanlagen.
Am Ende verfolgen wir das Ziel, für jeden Kunden ein Bau- und Anlagenkonzept zu realisieren, das sowohl wirtschaftlich und Energiesparend ausgelegt ist, als auch den individuellen Bedürfnissen langfristig entspricht.
Wie dies in einem Praxisbeispiel konkret aussieht lesen Sie in folgendem Artikel.
Für Fragen zum Erwerb Ihres "Energiesparhauses" stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.


